Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR): Wichtige Änderungen ab dem 13. Dezember 2024

Ab dem 13. Dezember 2024 tritt die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) der EU in Kraft. Sie bringt umfassende Änderungen und Pflichten für Online Shops, Händler, Hersteller und Importeure mit sich. Die Verordnung zielt darauf ab, die Sicherheit von Verbraucherprodukten zu gewährleisten und die Transparenz im Online-Handel zu erhöhen. In diesem Artikel fassen wir die zentralen Neuerungen zusammen und zeigen, wie Sie als Online-Händler die Anforderungen umsetzen können.


Was ist die GPSR?

Die GPSR ersetzt bisherige Regelungen wie die Produktsicherheitsrichtlinie und gilt für alle Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind. Sie verpflichtet Unternehmen dazu, genaue Angaben zu Produkten zu machen und umfassende Sicherheitsanforderungen einzuhalten. Besondere Bedeutung hat die Verordnung für Online-Shops, da dort strenge Informationspflichten für Produktangebote eingeführt werden.

Die Verordnung umfasst nicht nur physische Produkte, sondern auch digitale Produkte, Dienstleistungen und Mietgegenstände wie Werkzeuge oder Hüpfburgen. Wer die neuen Regeln nicht einhält, riskiert Abmahnungen oder Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Nutze unseren GPSR Assistenten

Auf der rechten Seite finden Sie unseren GPSR Assistenten. Stellen Sie ihm Ihre Fragen rund um die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) – ob es um Herstellerangaben, Sicherheitsanforderungen oder Kennzeichnungspflichten geht. Der Assistent liefert Ihnen schnelle und präzise Antworten, damit Sie bestens informiert sind!


1. Pflichtangaben im Online-Shop

Eine der zentralen Neuerungen betrifft die Herstellerinformationen. Diese müssen für jedes Produkt gut sichtbar und vollständig in der Produktbeschreibung angegeben werden. Dazu zählen:

  • Name des Herstellers (Handelsname oder Marke)
  • Postanschrift
  • Elektronische Adresse (E-Mail oder Kontaktformular)

Wenn der Hersteller außerhalb der EU ansässig ist, muss ein in der EU ansässiger verantwortlicher Wirtschaftsakteur benannt werden. Das können Importeure, Bevollmächtigte oder Fulfillment-Dienstleister sein. Ohne diese Angaben darf das Produkt nicht verkauft werden.

Wichtig: Auch Händler, die Produkte individualisieren oder unter eigener Marke verkaufen, können als Hersteller gelten. Dies gilt beispielsweise bei Produkten, deren Sicherheitsmerkmale durch die Individualisierung verändert wurden.


2. Sicherheits- und Warnhinweise

Ein weiterer zentraler Aspekt der GPSR sind Sicherheits- und Warnhinweise. Diese müssen eindeutig, gut sichtbar und in Textform direkt im Angebot enthalten sein. Piktogramme oder QR-Codes reichen allein nicht aus.

  • Sicherheitsinformationen dürfen nicht nur in der Bedienungsanleitung oder auf der Verpackung stehen.
  • Lange Hinweise müssen übersichtlich dargestellt werden, beispielsweise mit klaren Absätzen oder Tabellen.
  • Eine Verlinkung auf externe PDF-Dokumente oder Unterseiten ist nicht zulässig.

Praxisbeispiel: Ein Händler verkauft Spielzeugautos. Die Warnhinweise zu Kleinteilen und Erstickungsgefahr müssen im Produkttext aufgeführt werden – ein reines Bild des Warnsymbols genügt nicht.


3. Kennzeichnungspflichten am Produkt

Zusätzlich zu den Angaben im Online-Shop verlangt die GPSR, dass Produkte selbst gekennzeichnet werden. Folgende Informationen sind erforderlich:

  • Name und Adresse des Herstellers
  • Verantwortlicher Wirtschaftsakteur innerhalb der EU (falls der Hersteller außerhalb der EU sitzt)
  • Typen-, Chargen- oder Seriennummer

Falls das Produkt zu klein ist oder die Anbringung technisch nicht möglich ist, dürfen diese Informationen auf der Verpackung oder in den Begleitunterlagen stehen. Wichtig ist, dass Verbraucher die Informationen direkt und ohne technische Hilfsmittel (wie QR-Codes) lesen können.


4. Risikobewertung und Analyse

Hersteller müssen für jedes Produkt eine Risikobewertung durchführen und dokumentieren. Die Bewertung soll mögliche Gefahren systematisch identifizieren und Maßnahmen zur Risikominderung vorschlagen.

Elemente einer Risikobewertung:

  • Produktbeschreibung und Zielgruppe
  • Identifikation physischer, chemischer oder elektrischer Risiken
  • Maßnahmen zur Risikominderung
  • Kontrolle und Überwachung nach Markteinführung

Auch Produkte mit geringem Risiko, wie Kalender oder Postkarten, benötigen eine dokumentierte Risikobewertung. Eine vereinfachte Bewertung ist in solchen Fällen ausreichend.

Gut zu wissen: Händler müssen keine eigene Risikobewertung erstellen, aber sicherstellen, dass die Produkte rechtskonform sind.


5. Anforderungen für Marktplätze wie Amazon und eBay

Die GPSR verpflichtet Händler auf Marktplätzen, die gleichen Informationspflichten zu erfüllen wie in ihren eigenen Shops. Plattformen wie Amazon und eBay bieten hierfür spezielle Eingabefelder an.

  • Herstellerinformationen und Warnhinweise müssen in die Produktbeschreibung aufgenommen werden.
  • Ist die Darstellung aufgrund von Plattformrestriktionen nicht möglich, kann das zu Abmahnungen führen.
  • Produkte, die vor dem 13. Dezember 2024 gelistet wurden, sind nicht automatisch von der Verordnung ausgenommen. Entscheidend ist, wann sie tatsächlich in Verkehr gebracht wurden.

6. Ausnahmen und besondere Produkttypen

Die GPSR gilt für nahezu alle Verbraucherprodukte, aber es gibt Ausnahmen:

  • Antiquitäten, Kunstgegenstände und Sammlerstücke fallen nicht unter die Verordnung, solange sie keine spezifischen Sicherheitsrisiken aufweisen.
  • Produkte, die bereits durch spezielle EU-Richtlinien reguliert sind (z. B. Spielzeugrichtlinie oder Biozid-Verordnung), sind von der GPSR ausgenommen.

Digitale Produkte wie Apps oder Software unterliegen ebenfalls den Regelungen, sofern sie für Verbraucher gedacht sind.


7. Konsequenzen bei Verstößen

Händler, die die Anforderungen der Produktsicherheitsverordnung nicht einhalten, müssen mit Abmahnungen und Bußgeldern rechnen. Die Verordnung stuft Verstöße als Ordnungswidrigkeiten ein, die in Deutschland mit Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro geahndet werden können.

Zudem können abgemahnte Händler hohe Kosten durch Rechtsstreitigkeiten und Imageverlust erleiden. Eine sorgfältige Überprüfung und Anpassung aller Produktbeschreibungen ist daher unerlässlich.


Fazit: Rechtzeitig handeln!

Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) stellt neue Anforderungen an Händler und Hersteller. Mit gut vorbereiteten Produktbeschreibungen, vollständigen Sicherheitsinformationen und einer sorgfältigen Risikobewertung können Sie Abmahnungen und Bußgelder vermeiden. Besonders für Online-Shops und Plattformhändler ist es jetzt wichtig, alle Prozesse zu überprüfen und anzupassen.

Quelle: Artikel basiert auf Informationen von Onlinehändler-News.

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